Freie Hansestadt Bremen

Neuwieder Straße 3

Der Senator für Inneres
Wohnungsaufsicht nimmt Eigentümerin der Wohnungen in der Neuwieder Straße 3 in die Pflicht
Innensenator Ulrich Mäurer: „Wohnungsaufsichtsgesetz ist starkes Instrument gegen prekäre Wohnverhältnisse“

10.08.2020
Nachdem der Innensenator im Juli 2020 vom Senat die Verantwortung für die Aufgabe der Wohnungsaufsicht übertragen bekommen hat, wird nun die erste Wohnungsgesellschaft in die Pflicht genommen. An der Wohnimmobilie Neuwieder Straße 3 haben sich in den vergangenen Wochen erhebliche Mängel gezeigt.

Bei einer Ortsbesichtigung am 29. Juli 2020 stellte das Ordnungsamt u.a. folgende Mängel fest, die auch in einer Bewohnerversammlung am 5. August 2020 vorgetragen wurden:
defekte Heizungsanlage und defekte Warmwasserversorgung im gesamten Gebäude, dadurch eingeschränkte Nutzbarkeit der sanitären Einrichtungen, beschädigte asbesthaltige Außenfassade.
Das zuständige Ordnungsamt wird nunmehr die Eigentümerin auffordern, die Mängel bis zum Monatsende zu beseitigen. Andernfalls droht zunächst eine Anordnung und ein Zwangsgeld, im äußersten Fall eine teilweise Unbewohnbarkeitserklärung, die zur Folge hätte, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern unverzüglich alternative Wohnangebote gemacht werden müssten. Diese Situation gilt es aber im Interesse der dort lebenden Menschen unbedingt zu vermeiden. Parallel hierzu wird das Sozialressort weitere Wohnungszuweisungen stoppen, um eine Überbelegung zu vermeiden. Auch eine Rückerstattung der bisherigen Mietzahlungen wird geprüft.

Innensenator Ulrich Mäurer: „Wir werden das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz als starkes Instrument nutzen, um die Wohnverhältnisse in prekären Wohnanlagen durch unmissverständliche Aufforderungen an die Vermieter zu verbessern. Wir werden auf dieser Grundlage den vielen Hinweisen aus den Ortsämtern und aus anderen Behörden nachgehen, um Schritt für Schritt Verbesserungen zu erzielen“.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) wird angewendet, um gegen Verwahrlosung und Missstände vorzugehen oder wenn eine konkrete Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse besteht. Die Zielsetzung ist u.a. eine menschenwürdige Wohnnutzung und der Quartierschutz, falls verwahrloste Häuser eine negative Ausstrahlung für die Umgebung haben. Es ermöglicht ein präventives Einschreiten unterhalb einer Gefahrenlage und bei Anzeichen von Verwahrlosung.

Seit August ist beim Ordnungsamt eine spezielle Koordinierungsstelle für die Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes eingerichtet. Schon im vergangenen Jahr wurde auf Initiative des Ordnungsamtes zusammen mit weiteren Ressorts und Ämtern damit begonnen, auf Grundlage des WAG in bestimmten Stadtteilen verwahrloste Wohnhäuser umfassend zu überprüfen. In mehreren Fällen haben die Kontrollen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnverhältnisse geführt. Die Verbesserungen betrafen insbesondere Vermüllung, den Brandschutz, die Beendigung rechtswidriger Wohnverhältnisse und die Aufdeckung von Mietbetrug.

Beteiligte Behörden sind u.a. die Bauaufsicht, die Feuerwehr, die Meldebehörde, das Jobcenter, die Energieversorger, sowie das Umwelt-, das Sozial- und das Gesundheitsressort.